"Ruf mal einen Krankenwagen"
Fast jeder hat diesen Satz schon einmal gehört oder gesagt. Aber was ist denn eigentlich ein Krankenwagen? Die wenigsten wissen es. Woher auch?
Deswegen möchten wir Ihnen auf unserer Seite gerne mal die Begriffe vom Notarztwagen bis hin zum Taxi oder Mietwagen erklären.
Notarztwagen
Der Notarztwagen oder auch NAW ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes. Es ist besetzt mit dem Notarzt, dem Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter und ggf. einem Rettungssanitäter.
Er dient zur Versorgung des Notfallpatienten vor Ort, sofern ärztliche Hilfe erforderlich ist, sowie zum Transport in ein Krankenhaus.
Rettungswagen
Ein Rettungswagen (RTW) ist im Prinzip genauso ausgestattet und besetzt wie der Notarztwagen. Nur das hier der Notarzt nicht mitfährt.
Steigt vor Ort der Notarzt zu, wird der Rettungswagen formalrechtlich zum Notarztwagen.
Notarzteinsatzfahrzeug
Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) ist im Grunde ein PKW, welcher dazu eingesetzt wird, den Arzt bei bestehender Notwendigkeit an den Notfallort zubringen. In Hessen ist er mit einem Rettungsassistenten/Notfallsanitäter bzw. einem Rettungssanitäter (min. 2 Jahre Berufserfahrung) und natürlich dem Arzt besetzt.
Krankentransportwagen
Der
Krankentransportwagen (KTW) muss mit mindestens einem Rettungssanitäter und einem Sanitätshelfer (Fahrer) besetzt sein. Er dient als Transportfahrzeug für nicht akut erkrankte oder verletzte Personen, welche aber Betreuung durch qualifiziertes Personal benötigen.
Man spricht auch vom "qualifizierten Krankentransport".
Krankenfahrt/Behindertenfahrt (liegend/gehunfähige Patienten)
Die Kranken- bzw. Behindertenfahrt wird auch als nicht-qualifizierter Krankentransport bezeichnet. Sie ist kein Teil des Rettungsdienstes und muss daher auch keine der medizinischen Auflagen des Rettungsdienstes erfüllen.
Dennoch hat sie ihre Berechtigung, da es ja auch bettlägerige oder gehunfähige Menschen gibt, die nicht akut qualifiziert betreut werden müssen. Diese Fahrzeuge sind in aller Regel mit Tragestuhl und Trage ausgestattet, manchmal auch mit Rollstuhlarretierungen.
Tritt während einer Fahrt mit dieser Transportart ein Notfall ein, so muss die Fahrt abgebrochen und der Rettungsdienst gerufen werden.
(dies ist die Art von Beförderung, welche wir durchführen)
Patientenfahrt
Als Patientenfahrt wird aber auch oft die Fahrt mit normalem Taxi oder Mietwagen bezeichnet, welche keine spezielle Sonderausstattung für gehbehinderte oder bettlägerige Menschen haben. Da dieser Begriff nicht geschützt ist, sollte im Zweifel lieber nachgefragt werden, ob - sofern benötigt - Sonderausstattung vorhanden ist.